Es ist eine der am häufigsten verschenkten Pflegeleistungen: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht jeder pflegebedürftigen Person zu – schon ab Pflegegrad 1. Viele Familien wissen das nicht oder lassen das Budget ungenutzt verfallen. Dabei lässt sich damit spürbar Alltag erleichtern.
Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
- Hauswirtschaftliche Unterstützung: Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung – Leistungen, die wir als Pflegedienst direkt erbringen
- Betreuung und Begleitung: Alltagsbegleitung, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Terminen
- Tages- und Nachtpflege sowie Eigenanteile der Kurzzeitpflege
- Bei Pflegegrad 1 zusätzlich: Unterstützung bei der Körperpflege durch einen Pflegedienst
Das Besondere: Ansparen ist erlaubt
Der Entlastungsbetrag muss nicht jeden Monat ausgegeben werden. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Wer also ein Jahr lang nichts abgerufen hat, kann im Frühjahr des Folgejahres auf über 1.500 Euro zurückgreifen – zum Beispiel für eine regelmäßige Haushaltshilfe.
So funktioniert die Abrechnung
Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern nach dem Erstattungsprinzip abgerechnet: Ein anerkannter Anbieter – etwa ein zugelassener Pflegedienst wie wir – erbringt die Leistung, die Rechnung geht an die Pflegekasse oder wird von Ihnen eingereicht. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Drei Beispiele aus der Praxis
- Eine Seniorin mit Pflegegrad 1 nutzt die 131 Euro monatlich für wöchentliche Hilfe beim Putzen und Einkaufen.
- Ein Ehepaar spart den Betrag ein halbes Jahr an und finanziert damit eine intensivere Begleitung nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Eine Familie kombiniert den Entlastungsbetrag mit den Pflegesachleistungen, um die Grundpflege am Morgen und die Haushaltshilfe am Nachmittag abzudecken.
Welche Leistungen Ihnen insgesamt zustehen, zeigt unser Pflegekostenrechner – kostenlos und anonym. Und wenn Sie wissen möchten, wie Sie den Entlastungsbetrag bei uns konkret einsetzen können: Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.