Pflege­kosten­rechner

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Pflegeleistungen – kostenlos und unverbindlich

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Welchen Pflegegrad haben Sie?

Wählen Sie den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung.

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Welche Leistungen benötigen Sie?

Wählen Sie alle Bereiche, in denen Unterstützung gewünscht ist. Mehrfachauswahl möglich.

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Ihre Leistungsübersicht

Auf Basis Ihres Pflegegrads stehen Ihnen folgende monatliche Leistungen zu (Stand 2026):

Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Wir erklären Ihnen persönlich, welche Leistungen für Sie in Frage kommen und übernehmen die Abstimmung mit Ihrer Pflegekasse.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die tatsächlichen Leistungsbeträge richten sich nach Ihrem individuellen Pflegeplan und der Bewilligung durch Ihre Pflegekasse. Beträge gemäß SGB XI, Stand Januar 2026. Behandlungspflege wird über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet und ist unabhängig vom Pflegegrad.

Häufige Fragen zu Pflegekosten

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegekasse für professionelle ambulante Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst wie uns. Sie umfassen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Sie können auch beides kombinieren (Kombinationsleistung): Nutzen Sie z. B. 60 % als Sachleistung, erhalten Sie 40 % des Pflegegelds zusätzlich.

Was kostet Behandlungspflege?

Behandlungspflege (Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung etc.) wird über die Krankenkasse abgerechnet – nicht über die Pflegekasse. Sie benötigen lediglich eine ärztliche Verordnung. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Es fällt eine gesetzliche Zuzahlung an: 10 € je Verordnung sowie 10 % der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Viele Patienten – insbesondere bei chronischen Erkrankungen oder geringem Einkommen – sind von dieser Zuzahlung befreit. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann für Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Hilfe eingesetzt werden. Wichtig: Nicht genutzte Beträge können bis Ende Juni des Folgejahres angespart werden.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (in der Regel bei Ihrer Krankenkasse). Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht Sie dann zu Hause. Wir informieren Sie gerne unverbindlich über den Ablauf und helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.

Muss ich etwas selbst bezahlen?

Die meisten unserer Leistungen werden von der Pflege- oder Krankenkasse getragen. Bei Pflegesachleistungen (Grundpflege, Hauswirtschaft) entstehen Eigenanteile, wenn Ihr Pflegebedarf die Leistungsbeträge Ihres Pflegegrads übersteigt. Bei Behandlungspflege fällt eine gesetzliche Zuzahlung an (10 € je Verordnung + 10 % für max. 28 Tage/Jahr) – viele Patienten sind davon befreit.

Wir beraten Sie transparent über alle Kosten – bevor wir mit der Pflege beginnen.