Sie oder ein Angehöriger benötigen Unterstützung im Alltag? Der erste Schritt ist oft die Beantragung eines Pflegegrades. Wir erklären Ihnen, wie das Verfahren funktioniert und worauf Sie achten sollten.
Was ist ein Pflegegrad?
Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade (1 bis 5), die den früheren drei Pflegestufen folgen. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Sie von der Pflegekasse erhalten. Je höher der Grad, desto umfangreicher die Unterstützung.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse – das ist die Pflegeversicherung, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Wichtig: Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, denn Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt.
Schritt 2: Begutachtung durch den MDK
Nach Ihrem Antrag kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD, ehemals MDK) zu Ihnen nach Hause. Dieser beurteilt sechs Lebensbereiche:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen)
- Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Schritt 3: Bescheid und Leistungen
Auf Basis des Gutachtens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf ambulante Pflegeleistungen – genau hier kommen wir ins Spiel.
Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten!
Der Weg durch den Pflegegrad-Dschungel kann verwirrend sein. Wir vom Pflegeteam am See beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns an unter (08382) 947 0074 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.